Häufig neigen wir dazu, den Gesellschaftsvertrag und das Familienprotokoll verwechseln, obwohl sie sich in einigen Punkten unterscheiden.
Einer der Hauptunterschiede ist das Endziel, für das beide unterzeichnet werden:
Während der Gesellschaftsvertrag darauf abzielt, eine Gruppe von Vermögenswerten und Personen mit dem Willen zu bilden, die erwirtschafteten Gewinne zu teilen, hat das Familienprotokoll hat den grundsätzlichen Zweck, die verflochtenen Beziehungen zwischen Familie und Unternehmen zu regeln, um ihnen langfristige Festigkeit zu verleihen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Unterstützung durch jeden der Partner, die den Partnerschaftsvertrag und das Familienprotokoll unterzeichnen. In der Partnerschaftsvereinbarung stellen die Partner auf der Grundlage eines gemeinsamen Zwecks Waren oder Industrie zur Verfügung. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Familienprotokolls waren diese Beiträge jedoch bereits gezahlt worden, und es besteht keine Verpflichtung zu weiteren Beiträgen.
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