
Kapitalerhöhungen und Einlagen.
Wir von UR Global beraten bei Kapitalerhöhungen und Einlagen und führen diese bei Bedarf auch durch. Unsere Erfahrung gibt uns Rückendeckung, denn wir betreuen diese Art von Prozessen seit 2002 in Spanien, Mexiko, Kolumbien, Peru, Brasilien, Chile und Portugal. Wir haben Experten in der steuerrechtlichen Beratung von Unternehmen mit umfangreichen Kenntnissen.
Was sind Kapitalerhöhungen und Einlagen?
Das Stammkapital einer Gesellschaft wird durch die von den Gesellschaftern zum Zeitpunkt der Gründung geleisteten Einlagen (in Geld oder Waren) gebildet. Nach der Gründung können die Gesellschafter es durch neue Kapitaleinlagen oder durch die Aktivierung von Verbindlichkeiten erhöhen.
Dies wird notwendig sein, wenn die Ressourcen des Unternehmens nicht ausreichen, um seine Tätigkeit zu unterstützen. Manchmal wird es notwendig sein, das Aktienkapital des Unternehmens zu erhöhen, um den technischen Konkurs zu vermeiden und dem Unternehmen Solvenz zu verleihen, sowie um diese Investition für Steuerzwecke in Spanien abzusetzen.
Die neuen Beiträge können als “Beiträge für zukünftige Erhöhungen” geleistet werden. Diese Kapitaleinlage unterliegt einer besonderen steuerlichen und buchhalterischen Regelung, so dass ihre Verbuchung und Formalisierung in Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen erfolgen muss. Hierfür ist es wichtig, die Hilfe von Profis in der Steuerrechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
Warum UR Global für die Beratung und Durchführung von Kapitalerhöhungen und Einlagen?
Seit unserer Gründung im Jahr 2002 haben wir uns der Gründung und dem Management von Tochtergesellschaften in den sieben Ländern, in denen wir tätig sind, verschrieben: Spanien, Mexiko, Portugal, Brasilien, Kolumbien, Chile und Peru für die mehr als 400 spanischen Unternehmen, die wir verwalten.
Dienstleistungen für Tochter- und Muttergesellschaften
Deshalb können wir während des gesamten Prozesses der Gründung einer Tochtergesellschaft eine Unternehmensberatung zum Unternehmensplan, zur Finanzierung und zu den notwendigen Kapitalerhöhungen entwickeln. Wir bieten auch rechtliche und steuerliche Beratung für die Muttergesellschaft in Spanien.
Wann werden die Beiträge Teil des Kapitals, das für zukünftige Erhöhungen vorgesehen ist?
Einlagen für künftige Kapitalerhöhungen sind nur dann Bestandteil des Grundkapitals, wenn ein Beschluss der Hauptversammlung vorliegt, der diese Kapitalerhöhung unwiderruflich genehmigt, und zwar von dem Zeitpunkt an, zu dem sie beschlossen wurde.
Bei dieser Versammlung müssen bestimmte Formalitäten eingehalten werden, einschließlich der notariellen Beglaubigung. Wird dies nicht beachtet, müssen die Kapitaleinlagen als Verbindlichkeit des Unternehmens betrachtet werden und haben somit nicht den Charakter von Kapital, sondern von Schulden, mit allen damit verbundenen buchhalterischen und steuerlichen Auswirkungen.
Können diese Beiträge für zukünftige Erhöhungen von einer anderen Person als den Gründungs Partnern geleistet werden, die Partner werden würde, wenn ihr zukünftiger Beitrag zu Kapital wird?
Streng genommen kann jemand, der NICHT Mitglied ist, zwar Geld in zukünftige Beiträge einzahlen, hat aber weder Rechte noch Pflichten.
Die Harmonisierung dieser Beiträge bei der Aktivierung ist in der Regel etwas kompliziert, wenn es um die Berechnung des eventuell entstandenen Kursverlustes, der Beiträge mit den Beteiligungen, etc. geht. Daher empfehlen wir in der Regel, dass dieser Betrag in Gläubigern oder in einem Darlehen ist, wenn es sich um einen NICHT-PARTNER handelt.
Wie ist der Prozess zur Durchführung einer Kapitalerhöhung und Einlagen?
Wenn wir ein Unternehmen analysieren, das Kapitalerhöhungen und Einlagen vornehmen möchte, bieten wir rechtliche und steuerliche Beratung und begleiten den gesamten Prozess.
Im Allgemeinen ist es notwendig, die von den Gesellschaftern zu leistenden Einlagen in die Gesellschaft und die Einzelheiten dieser Einlagen zu erhalten, um die korrekte buchhalterische Behandlung gemäß den lokalen Vorschriften jedes Landes, in dem wir tätig sind, anwenden zu können.
Auf eine sehr agile Art und Weise werden wir dem Kunden Empfehlungen geben, die sich mit den Vorschriften der Länder und Spaniens nach Beratungsunternehmen auskennen.
Häufig gestellte Fragen zu Kapitalerhöhungen
Es gibt zwei Arten von Einlagen zum Zeitpunkt der Kapitalerhöhung:
- Monetäre Beiträge: Diese bestehen aus dem Beitrag von Geld.
- Nicht monetäre Beiträge: Diese bestehen aus Beiträgen von Vermögenswerten oder Rechten, die wirtschaftlich bewertet werden.
Wir erklären Ihnen, dass Sie zur Finanzierung Ihrer Tätigkeit auch ein Darlehen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft aufnehmen oder eine Kreditlinie bei der Muttergesellschaft einrichten können, die die Tochtergesellschaft in Funktionen nutzt.
Durch den Einsatz von Kapitalerhöhungen und Einlagen vermeidet die Tochtergesellschaft wiederkehrende Zinszahlungen, was ihr in der Anfangsphase helfen und vor allem einen technischen Konkurs vermeiden kann.
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